Bei allen nachfolgend aufgeführten liturgischen Veranstaltungen sind die staatlichen Infektionsvorschriften einzuhalten:
Mund-Nasen-Bedeckung; Desinfektion der Hände; Einhaltung des min. Abstand von 1,5 Metern;
Keine Teilnahme bei unspezifischen Allgemeinsymptomen, Fieber oder Atemwegsproblemen, wenn Sie infiziert oder unter Quarantäne gestellt sind;
1. Alle Gottesdienste und Andachten finden ausschließlich in der Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt statt. Bitte Abstand halten. In der Kapelle im Krankenhaus kann die Hl. Messe besucht werden.
2. Die Messen in der St. Ersamuskapelle Deggenau und St. Konrad Kapelle Fischerdorf entfallen.
3. Im Vinzenzheim, im Elisabthenheim, im BRK-Heim, und im Haus der Diakonie werden die Messen weiterhin ohne Öffentlichkeit zelebriert.
4. Eine kirchliche Beisetzung/Beerdigung kann wieder mit unbegrenzter Teilnehmerzahl stattfinden. Ein Requiem für den Verstorbenen / die Verstorbene in der Pfarrkirche ist mit Einhaltung der kirchlichen Vorgaben möglich.
5. Trauungen und Taufen können mit unbegrentzer Teilnehmerzahl in der Stadtpfarrkirche stattfinden.
6. Beichtgelegenheiten: freitags von 16:30 bis 17:00 Uhr in der Heilig-Grabkirche und samstags von 17:30 bis 18:00 Uhr in der Stadtpfarrkirche.