Was ist der Pfarrgemeinderat?
Der Pfarrgemeinderat ist der vom Diözesanbischof gemäß can. 536 CIC eingesetzte Pfarrpastoralrat zur Förderung der gesamten Seelsorgstätigkeit in der Pfarrei. Er ist Organ der Kirchenverfassung und entspricht daher notwendig in seiner Struktur der Pfarrei selbst. Er ist ein beratendes Organ, durch das die Gläubigen dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht, in pastoralen Belangen helfen können. Er trägt die Bezeichnung Pfarrgemeinderat, weil ihm zur Vermeidung kräftezehrender Mehrfachstrukturen und im Zuge einer Entbürokratisierung auch die Aufgaben jenes Gremiums zugewiesen sind, das im Sinne des Konzilsdekretes Apostolicam Actuositatem der Koordinierung autonomer Initiativen und Unternehmungen von Gläubigen, sei es einzelner oder gemeinschaftlich in Vereinigungen, in der Pfarrei dient. Der Pfarrgemeinderat unterstützt demnach den Pfarrer durch Beratung und Umsetzung der Beschlüsse in seinem Leitungsamt und fördert so durch aktive Mitarbeit die Seelsorgstätigkeit in der Pfarrei. Auf diese Weise nimmt er teil am Heils- und Weltauftrag der Kirche. Als Organ der Kirchenverfassung untersteht der Pfarrgemeinderat wie die Pfarrei als ganze nach göttlichem Recht (iure divino) der ordentlichen, eigenberechtigten und unmittelbaren geistlichen Gewalt des Diözesanbischofs. Dieses bischöfliche Recht ist von Seiten des Pfarrers und des Pfarrgemeinderates bei allen Beratungen und Aktivitäten im Leben der Pfarrgemeinde stets sorgfältig zu wahren. (entnommen dem Statut für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Regensburg, vgl. http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0266805.PDF)
der Pfarrgemeinderat Mariä Himmelfahrt Deggendorf
(seit letzter Wahl: 18. März 2022)